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   BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87   

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BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87 (https://dejure.org/1988,13866)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1988 - 8 C 68.87 (https://dejure.org/1988,13866)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 8 C 68.87 (https://dejure.org/1988,13866)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zurückstellung vom Zivildienst - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung vom Zivildienst über die gesetzliche Altersgrenze hinaus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 134.81

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Betreuungsbedürftigkeit eines nichtehelichen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 153 S. 28 m.weit.Nachw.) geht das angefochtene Urteil sowohl hinsichtlich des die Zurückstellung des Klägers vom Zivildienst versagenden Bescheides als auch hinsichtlich des Einberufungsbescheides von der Maßgeblichkeit des auf den 31. Dezember 1986 festgesetzten Gestellungszeitpunktes aus und betont, daß in diesem Zeitpunkt eine die Zurückstellung des Klägers über die gesetzliche Altersgrenze hinaus nach § 13 Abs. 1 Satz 3 ZDG rechtfertigende unzumutbare Härte vorgelegen habe.

    Die von der Revision behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils (vgl. §§ 137 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den Urteilen des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - (a.a.O.) und vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 163 S. 50) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 32.83

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Arzt - Unzumutbare Härte

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
    Die von der Revision behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils (vgl. §§ 137 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den Urteilen des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 134.81 - (a.a.O.) und vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 32.83 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 163 S. 50) liegt nicht vor.

    Auf der Grundlage dieser das Bundesverwaltungsgericht bindenden Feststellung (§ 137 Abs. 2 VwGO) bietet der Fall entgegen der Auffassung der Revision keinen "Anlaß, die Grundsätze der Entscheidung vom 25. Juni 1985 (a.a.O.) zu vertiefen" (Revisionsschrift S. 6).

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
    Insbesondere sind im angefochtenen Urteil gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in nachprüfbarer Weise (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 [BVerwG 18.02.1981 - 6 C 159/80]) "die Gründe an(ge)geben, die für die richterliche Überzeugung maßgebend gewesen sind." Die von der Revision geltend gemachte vermeintliche Widersprüchlichkeit hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide zugrunde gelegten Zeitpunkte liegt nicht vor.
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind dem sachlichen Recht zuzuordnen (vgl. Urteil vom 7. Februar 1905 - BVerwG 3 C 36.84 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 25 S. 24 ).
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 31.84

    Wehrpflicht - Zurückstellung über das 28. Lebensjahr hinaus - Unzumutbare Härte -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1988 - 8 C 68.87
    Soweit das angefochtene Urteil ferner die Frage des Dienstantritts des Klägers nach dem 30. September 1987 erörtert, liegt den diesbezüglichen Ausführungen ersichtlich die Annahme zugrunde, daß die vom Verwaltungsgericht angenommene Härte durch die Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides bis zu diesem Zeitpunkt nicht behoben worden sei (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 31.84 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 166 S. 56 ).
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